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Öffentlichkeitsarbeit Allgemein

Waldbrandschutz-Verordnung ab 06.03.2026 fĂŒr den Bezirk Vöcklabruck in Kraft

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Die Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck hat mit 6. MĂ€rz 2026 eine Waldbrandschutz-Verordnung fĂŒr den gesamten Bezirk erlassen.

Feuer- und Rauchverbot im Wald

In allen Waldgebieten des Bezirks Vöcklabruck sowie in deren GefÀhrdungsbereichen gilt:

  • Das EntzĂŒnden von Feuer ist verboten
  • Rauchen ist verboten

Der GefĂ€hrdungsbereich umfasst jene FlĂ€chen, auf denen aufgrund von Bodenbeschaffenheit, GelĂ€ndeform oder Witterung ein Übergreifen eines Feuers auf den Wald möglich ist.

GĂŒltigkeit: Die Verordnung gilt von 6. MĂ€rz 2026 bis 31. Oktober 2026.