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Die Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck hat mit 6. MĂ€rz 2026 eine Waldbrandschutz-Verordnung fĂŒr den gesamten Bezirk erlassen.
Feuer- und Rauchverbot im Wald
In allen Waldgebieten des Bezirks Vöcklabruck sowie in deren GefÀhrdungsbereichen gilt:
Der GefĂ€hrdungsbereich umfasst jene FlĂ€chen, auf denen aufgrund von Bodenbeschaffenheit, GelĂ€ndeform oder Witterung ein Ăbergreifen eines Feuers auf den Wald möglich ist.
GĂŒltigkeit: Die Verordnung gilt von 6. MĂ€rz 2026 bis 31. Oktober 2026.